@ muemmel
[#3948]Meiner Meinung ist die Karte richtig frankiert: Weihnachts- und Neujahrskarten waren explizit als erlaubte Formen der Drucksachen erwähnt. Zudem war es
"... zulässig: 1. auf gedruckten Besuchskarte, Weihnacht- und Neujahrskarten Namen, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders anzugeben, sowie mit höchstens 5 Worten ... gute Wünsche, Glückwünsche, ... handschriftlich hinzuzufügen. ... " ( §8, Absatz X )
Dies trifft m.M. nach auf die gezeigte Karte zu: Neujahrskarte, maximal fünf Worte handschriftlicher Gruß ("sendet") und handschriftliche Absenderadresse.
mit freundlichem Sammlergruß
DerLu