Packetfahrt-Ganzsachenumschlag "S." zu 3 Pf., gestempelt 21.12.1893.
"S." bedeutet "Schlußschein".
Der Aktienhandel an der Börse mußte in Berlin stets über Makler laufen, wobei das Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer schnellstmöglich mit einem Abrechnungsschein, dem sogenannten "Schlußschein" mitzuteilen war. Dieser Schlußschein sollte den Kontrahenten (Vertragspartnern) bis 9.00 h des Folgetages vorliegen. Die Packetfahrt übernahm diese Verpflichtung. Diesbezügliche Couverts wurden mit "Schlußschein" oder "S." gekennzeichnet.
Langsam geht mir das Material bei der Packetfahrt aus. Wer kann weiteres Beleg-Material oder auch nur Marken zeigen?
VG, hajo22