@ Christoph 1
[#46]@ DERMZ
[#47] Nun habe ich noch ein wenig gesucht und habe sogar den Postvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz gefunden, der die Besonderheiten in Büsingen regelt:Danke und Bingo. :-)
Paragraph 7, Absatz 3:
"Im ZAG Büsingen sind Formblätter der PTT nur dann zu benutzen, wenn Dienstleistungen im Verkehr mit der Schweiz in Anspruch genommen werden, die die Verwendung von PTT-Formblättern erfordern."Im Paragraph 8, Absatz 2 wird auf die Verwendung des Tagesstempels mit dem Zusatz "SONDERTARIF" verwiesen, welcher lediglich für in die Schweiz adressierte Sendungen gedacht ist.
Gruß
Pete