@ becker04
[#6932]Hallo Klaus,
interessanter Einwand. Da ich zunächst an einen Fehler in der Oechsner-Portotabelle dachte (soll ja vorkommen), habe ich im Amtsblatt nachgeschlagen. Und siehe da, alles richtig. In der Verordnung betr. Änderung der "Postordnung vom 28. Juli 1917" vom 29.4.1920 § 19 Abs. IX Ziffer 2 heißt es bei Nachnahmen "50 Pf. für Briefsendungen und 1 M. für Pakete" (Vorzeigegebühr). Es handelt sich bei PP 5 um die einzige Portoperiode, in der für Pakete eine abweichende Vorzeigegebühr zu zahlen war.
Gruß Michael