Der EGB 2 enthält, wie auch der EGB 3 den K (= Kehrzusammendruck) 22. Zusammendrucke, die nur aus den EGB (aber nicht aus den EG-Str.) getrennt werden können, sind anhand von Ober- und Unterrändern sowie anhand von senkrechten Paaren leicht erkennbar. Zwei der Erkennungsmerkmale weist das folgende Exemplar auf:
K 22 OR/UR, dgz (= durchgezähnt), [Ober- bzw. Unterrand] unbedruckt, senkrechtes Paar, aus EGB 2 oder EGB 3
Ober- und Unterränder sind beim K 22 nicht unterscheidbar.
Beste Grüße
Stephan