Guten Abend,
der Gerichtsvollzieher Wehling schickte eine Abschrift eines Urteils vom 8.Nov. 1920 innerhalb Berlins am 8.3.1921 an den Verlierer des Prozesses. Mit Zustellurkunde nebst Abschrift, also keine vereinfachte Zustellung. Das war bei der Gebühr allerdings egal.
Briefgebühr = 40 Pf. Vorzeigegebühr = 50 Pf. Briefgebühr für Rücksendung der Urkunde= 40 Pf. Gesamt 1,30 Mark frankiert.
Der Empfänger war "unbekannt verzogen", wie das Postamt bestätigte. Zurück zum Absender, dieser erhielt die Vorzeigegebühr und die Rücksendungsgebühr der Urkunde erstattet. Siehe Stempel unter den Marken: 90 Pf. Porto zurück erstattet
Beste Grüße Bernd