@ Lars Boettger
[#2]@ angim
[#1]Hallo Lars,
das ist so nicht richtig.
Hier ist die Staatsanwaltschaft auf dem Holzweg:
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=18766&CP=0&F=1Da muss nichts abgedeckt werden. Das ist schlicht eine Erfindung von eBay und hat nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun.
Aber die neu gedruckten Sachen mit nationalsozialistischen Symbolen, da stimme ich Thomas zu, fallen eindeutig unter § 86a StGB.
Nur: Da ist die Staatsanwaltschaft nicht auf ihrem Posten. Anzeigen könnten durchaus Abhilfe schaffen.
Dieter
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