@ hajo22
[#213]Hallo Jochen,
genau richtig, die 6 Kreuzer Einschreibegebühr (ab 1.1.1868, also zwei Tage später, wären es 7 Kreuzer gewesen) wurden in bar über den Postschein verrechnet. Erst ab 1.3.1874 bestand Frankaturzwang auch für die Einschreibegebühr. Eingeschriebene Briefe von Postablagen sind nicht gerade häufig.
Ebenfalls noch einen schönen Abend!
kreuzer