@ inflamicha
[#2950]Schön "rot" ;-)
Ab dem 1.3.1923 (PP13) wurde für die
Nachgebühr nur noch der
eineinhalbfache Fehlbetrag berechnet -
aufzurunden auf volle ... M, mindestens jedoch ...M.
Vor dem 1.3.1923 war das der
doppelte Fehlbetrag, aufzurunden auf..., wie hier in der PP 8 (1.7. bis 30.9.1922):
(Datenbank # 5059)Handschriftlicher "Dank für die schönen Nelken" auf Postkarte vom 19.7.1922 ab Bad Harzburg nach Eisenach, dort
postlagernd.
Frankiert mit dem Schnitter Mi. 169 (150 Pf). Für die nicht frankierte Postlager-Gebühr (50 Pf) wurde eine Nachgebühr in Höhe des doppelten Fehlbetrages (100 Pf) erhoben, dokumentiert mit einem Einkreiser "Porto" und "100" in Blaustift.
Noch einen schönen Sonntag, Werner