@ juni-1848
[#3592]@ inflamicha
[#3594]Danke für den Hinweis, Michael,
denn der Nachbarortsverkehr wurde am 19.12.22 gem. Postgebührengestz (§1, Abs. 2, Satz 3) durch den EOV (Erweiterter Ortsverkehr) ersetzt.
Der EOV zwischen Frankfurt/Main (Preussen) und Offenbach/Main (Hessen) galt ab dem 1.1.1922 lt. Reichspost-Verfügung Nr. 99 vom 22.12.1921
(siehe [
http://www.philaseiten.de/beitrag/66617]).
Hier noch einer in die gleiche Richtung
(Datenbank # 6489), etwas später aus der PP 15 (1.8. bis 23.8.1923):
Brief der Fa. Hirschmann, Offenbach am Main nach Frankfurt am Main. Frankiert wurde mit Queroffset: 2x Mi. 248 a (200 M, farbgeprüft) als Porto für den EOV und 2x Mi. 252 (1000 M) als Porto für die Eilzustellung.
Der Gelegenheitsstempel "KAISER FRIEDRICH QUELLE DEUTSCHES EDELWASSER OFFENBACH * (MAIN) 1" wurde 7 mal verkantet abgeschlagen (4-5 N), immerhin ist 1x das Datum 3.8.23 lesbar. Rückseitig noch der Ankunfsstempel von 2-3 Uhr früh sowie der Botenstempel "88".
Sammlergruß
Werner