@ Koban
[#193]In den Satzungen aller Ortsvereine dürfte die Mitgliedschaft im betreffenden Landesverband und im BDPh festgeschrieben sein. Trotz einer solchen Regelung kann ein Antrag auf “Austritt des Landesverbandes aus dem BDPh“ gestellt werden, ohne daß es zu einem Satzungsverstoß kommen würde. Erst wenn der Antrag durchkommt und der Landesverband den Austritt aus dem BDPh beschließt, muß im Ortsverein eine entsprechende Satzungsänderung vorgenommen werden.
Sollte die Mitgliederversammlung eines Ortsvereins aber den weiteren Verbleib im BDPh beschließen, muß gleichzeitig der Austritt aus dem BDPh-freien Landesverband beschlossen werden.