Thema: Bund Dauerserie Heuss
heide1 Am: 28.05.2010 10:08:47 Gelesen: 845904# 64@  
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Moin,
mir ist etwas unklar, der Sachverhalt:

Nachnahme (NN)-Postkarte mit Postanweisung, nur mit Postformblatt möglich.

Gebühr Postkarte Hinweg = 10 Pfg.
Vorzeige-Gebühr NN ab 01.07.1954 = 40 Pfg.
Richtig frankiert = 50 Pfg.

(13b) München-Lochhausen zu (20a) Springe (Deister) 12.10.58-8

Der Postler kassiert beim Empfänger der NN den auf der NN stehenden Betrag von 20,53 DM.

Anschließend wird die Postanweisung (PAnw) an den Absender zurück geschickt. Der Betrag auf der PAnw wird um das Porto der Rücksendung der PAnw gekürzt, hier 50 Pfg. - also Rücksendebetrag = 20,03 DM.

Da auf der PAnw kein Kassen- und Buchungszeichen steht, hat der Postler den Betrag von 20,03 direkt dem Absender der NN bar übergeben, mit Vermerk auf der Postanweisung „Brorsat übergeben“ und Namenskürzel, Auftrag erfüllt.

Soweit der Sachverhalt. Aber, in allen Dienstwerken, auch Michel Postgebühren-Handbuch ist die PAnw-Gebühr mit 40 Pfg. angegeben. Allerdings hat der Postler hier 50 Pfg. berechnet.

-Wurde eine Anschriftenprüfung (10 Pfg.) gemacht - weil "Kassen, Buchungszeichen, Anschriftsfeld" nichr ausgefüllt war? Das wäre die einzige Erklärung.
-Eben fällt mir ein, ob das Formblatt evtl. 10 Pfg. kostet?

Wo ist der Denkfehler zu dem Unterschied von 10 Pfg. ? Oder hat der Postler sich einfach verrechnet? Wer gibt mir Auskunft?
Gruß Jürgen


 
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