Thema: Bund Dauerserie Heuss
Postgeschichte Am: 12.09.2010 10:30:55 Gelesen: 842896# 120@  
@ petzlaff [#119]

Hallo Stefan,

daß Du mehrfach gemaßregelt wurdest, besser Primär- als Sekundärliteratur zu zitieren, tut mir leid. Aber wenn Du es gemacht hast ist, entspricht es doch der Tatsache und die Kritik war berechtigt. Wieso Du nun die Frage an "Katalogexperten" richtest, ob jemand amtliche Verordnungen bezüglich der angeblichen Nachauflage mit nachgestochenen Platten zitieren kann, ist mir unklar. Was haben "Katalogexperten" oder Kataloghersteller mit amtlichen Verordnungen (gibt es auch halbamtliche Verordnungen?) zu tun? Ich bezeichne mich nicht als Katalogexperte, sehe aber auch keine Veranlassung, wieso sich diese in der Frage der Briefmarkenherstellung auf amtliche Unterlagen berufen sollten.

Wenn man sich mit der Primärliteratur auseinandersetzt, weiß man, daß die Markenherstellung in ihren Einzelheiten nicht in Verordnungen festgelegt wurde. Die Druckerei hat den Auftrag zum Druck der Marken und Ganzsachen erhalten und hatte dies nach den Vorgaben des Postministeriums auszuführen. Wie solche Anordnungen aussahen, liegen mir teilweise in Kopie vor und waren mit Sicherheit keine Verordnungen. Wenn Du aber davon ausgehst, daß keiner solche Vorgaben besitzt, liegst Du damit Falsch.

Gruß
Manfred
 
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