@ ChristianSperber
[#567]Vorgesehene Einschreibegebühr könnte evtl. sein. Späteinliefergebühr würde ich ausschließen, da diese meines Wissens nur in Verbindung mit Einschreiben (und bei Wertbriefen und Paketeinlieferungen) erhoben wurde [Postordnung 1929 §32 VIII].
Viele Grüße,
Klemens