Thema: Bund Dauerserie Heuss
Postgeschichte Am: 15.10.2011 20:12:41 Gelesen: 791927# 477@  
@ Rainer HH [#476]

Hallo Rainer,

gemäß Postordnung waren stets bar freizumachen: Massendrucksachen, Wurfsendungen, Paketsendungen, unter besonderen Bedingungen Pakete, Postanweisungen und Zahlkarten. Auf Antrag konnte die Barfreimachung (Postfreistempelung) auch für gewöhnliche Briefsendungen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Für o.a. Sendung trifft keines der Punkte zu. Sie war daher zu frankieren. Je 50 g waren für Drucksachen nach dem Ausland 10 Pf zu zahlen, was einem Gewicht bis 250 g entsprach.

Gruß
Manfred
 
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