@ zockerpeppi
[#295]Die Verwendung von Flugpostmarken ist unabhängig von der tatsächlichen Flugpostbeförderung möglich, zudem ist kein Hinweis auf eine gewünschte Flugpostbeförderung vorhanden.
Nach Luxemburg waren ab 1.12.1933 die Inlandstarife (in weiten Teilen) anzuwenden. Hier wäre ein Fernbrief >20-250gr. (24Rpf.) und die Einschreibegebühr (30Rpf.) mit den frankierten 55Rpf. abgegolten.
beste Grüsse
stampmix