Thema: Deutsches Reich Briefmarken Fälschungen mit Hakenkreuz strafrechtlich relevant ?
bovi11 Am: 01.05.2024 19:02:54 Gelesen: 385# 5@  
@ angim [#4]

"Das Abdecken der Symbole auf Handelsplattformen habe ich damit nicht gemeint."

Das habe ich auch so verstanden. Ich wollte nur zusätzlich darauf hinweisen, dass das Abdecken von derartigen Symbolen auch auf Exponaten aus dem 3. Reich nicht erforderlich ist.

"Wie sich das dann mit einer Inselpost-Marke als Aufdruckfälschung verhält, vermag ich nicht zu beurteilen.

Auf den Urmarken Feldpost Nr.1 und 2 befinden sich ja dann auch NS-Symbole (Hoheitszeichen auf der JU52 bzw. Hoheitsadler)."


Hier ist es so, dass die Phantasieaufdrucke auch meist ein Hakenkreuz beinhalten. Damit fallen sie zu Recht unter § 86a StGB.

Es ist schade, dass die passenden Bespiele durch die Aufgliederung nicht mehr da sind. Man muss sich das Passende jetzt zusammensuchen.
 
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