Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Wolffi Am: 13.02.2015 19:38:03 Gelesen: 44722# 47@  
@ Kleber [#46]

Es mag Spezies geben, die überall das Böse sehen mögen. Ich erlaube mir deshalb, diesen Interessenkonflikt zu bestreiten.

Ein Prüfer ist an Vorgaben gebunden, von einer Haftung mal vollkommen abgesehen, und wird sicher Herrn Dr. Fischer zuliebe keine Gefälligkeitsprüfungen nehmen.

Theoretisch ist so etwas natürlich immer möglich, aber wegen 0,1% Wahrscheinlichkeit daraus 99% zu machen, halte ich dem Prüfer gegenüber schon für hart an einer Unterstellung. Die 0,1% sind für mich die Menschen, die halt 'von Haus aus unredlich' sind.
 
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