Thema: Gewerbliche Nutzung von Michel Katalogen auf USB-Stick und Strafandrohung
Markdo Am: 02.03.2015 10:55:43 Gelesen: 4775# 3@  
Exkurs @ Richard

Von einem Freund, der einen Briefmarkenhandel hatte, weiß ich, daß jeder Händler berechtigt ist auch 2. Wahl Kataloge zu beziehen. Vorraussetzung ist/war, dass man eine bestimmte Menge normaler Kataloge abgenommen hatte.

Beispiel: 10 x Europa Band 1, dafür Anrecht auf 1 mal 2. Wahl Exemplar.

Ob es immer noch so ist, mag ich nicht zu sagen.

Die Weitergabe der Sticks wird jedoch mit Sicherheit nicht zu unterbinden sein.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7649
https://www.philaseiten.de/beitrag/102281