Thema: Gewerbliche Nutzung von Michel Katalogen auf USB-Stick und Strafandrohung
Markdo
Am: 02.03.2015 10:55:43
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Exkurs @ Richard
Von einem Freund, der einen Briefmarkenhandel hatte, weiß ich, daß jeder Händler berechtigt ist auch 2. Wahl Kataloge zu beziehen. Vorraussetzung ist/war, dass man eine bestimmte Menge normaler Kataloge abgenommen hatte.
Beispiel: 10 x Europa Band 1, dafür Anrecht auf 1 mal 2. Wahl Exemplar.
Ob es immer noch so ist, mag ich nicht zu sagen.
Die Weitergabe der Sticks wird jedoch mit Sicherheit nicht zu unterbinden sein.
Quelle: www.philaseiten.de
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