Thema: Gewerbliche Nutzung von Michel Katalogen auf USB-Stick und Strafandrohung
Hobbyphilatelist Am: 02.03.2015 12:23:30 Gelesen: 4730# 4@  
@ Richard [#2]

„Ein Missbrauch des für den Kunden erstellten PDF zu gewerblichen Zwecken wird in jedem Falle strafrechtlich verfolgt. Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten.”

Hallo Richard,

das ist doch eine ganz klare Aussage, in die man nichts hinein interpretieren oder hinzufügen soll. Wie Du schon richtig geschrieben hast, dürfen von dem Stick keine PDF-Dateien vervielfältigt und verkauft werden.

„Was soll der Satz Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten ? „Klar und einfach wäre: Jegliche Weitergabe, auch als Geschenk an die eigenen Kinder, ist verboten und es wird umgehend bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt.”

Letzter Satz geht gar nicht, da eine Weitergabe (Verschenken) nicht ausgeschlossen werden kann. Es soll nur vermieden werden, daß PDF-Dateien für Dritte erstellt werden. Beispiel: Der Stick wird an eine Person weitergegeben, von der bekannt ist, daß sie Raubkopien erstellt oder von der bekannt ist, daß sie PDF-Dateien weiter verkauft.

So ist es ja auch nicht erlaubt, von Katalogen Kopien zu erstellen und diese weiter zu geben. Gebrauchte Kataloge können aber ohne weiteres verkauft werden, da sie Eigentum des Käufers sind.

Gruß
Helmut
 
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