Thema: Gewerbliche Nutzung von Michel Katalogen auf USB-Stick und Strafandrohung
Francysk Skaryna Am: 02.03.2015 16:48:29 Gelesen: 4648# 5@  
Moin,

@ Hobbyphilatelist [#4]

Letzter Satz geht gar nicht, da eine Weitergabe (Verschenken) nicht ausgeschlossen werden kann.

Dazu gibt es ja auch einschlägige Urteile [1]. Dennoch ist man in Unterschleissheim in diesem Punkt gewohnt konservativ:

Grundsätzlich sind der Weiterverkauf und die Vervielfältigung unserer Sticks nicht erlaubt.

Der zweite Punkt - die unauthorisierte Vervielältigung - ist klar und auch berechtigt. Der erste Punkt ist aber nicht einfach nur platt formuliert sondern tatsächlich wohl Programm. Der ausschließliche Vertrieb über den eigenen Online - Shop ist [Zitat Michel] ... zum einen eine Workflow bedingte und zum anderen eine strategische Entscheidung des Verlags.[Zitat Ende]

Beim Verschenken möchte man sehr gerne wissen, wer der begünstigte ist.
Michel formuliert das so:

Wenn der USB-Stick verschenkt wird, geben Sie bitte in der Bestellung die abweichende Individualisierung an. Für gestohlene oder verlorene PDF können wir leider keine Haftung übernehmen. Ein Missbrauch des für den Kunden erstellten PDF zu gewerblichen Zwecken wird in jedem Falle strafrechtlich verfolgt. Bitte achten Sie also sorgsam auf die Dateien bzw. an wen Sie sie verschenken möchten.

Und der zweite Satz ist für mich der eigendliche Knackpunkt:
Der Verlust von sagen wir zwanzig oder dreißig Euro für den Stick samt Katalogdatei[en] ist zwar ärgerlich aber verschmerzbar. Wenn ich so trottelig bin und den Stick verlege, ist das eben eigene Doofheit, die der Verlag natürlich nicht zu verteten (und somit auch nicht zu haften) hat. Der Punkt ist doch der Kopierschutz. Ich kann nicht verhindern, dass irgendjemand auf einem Tauschtag oder sonst wo mal eben so nebenbei einen USB - Stick in `s Notebook steckt und sich den Katalog von der Platte klaut. Die soundsovielte Kopie der Kopie läßt sich aber auf den ursprünglichen und tatsächlichen Käufer zurückführen. Eine einfache Aktivierung oder eine Verdongelung würde genau dieses Problemfeld schon mal deutlich eingrenzen. Nun hat jemand so eine geklemmte Kopie, die er gerne nutzen will. Jo, mei - verkauft ihm doch einen Lizenzschlüssel dafür. Und die Keule wird bei all jenen geschwungen, die mit entsprechender Energie kopieren ...
Michel sagt hier durchaus, gegen wen man sich wendet:

Allerdings können wir natürlich nicht verhindern, dass Privatpersonen ihre Sticks an andere „weiterverschenken“. Unser Augenmerk liegt auf unrechtmäßigen Versuchen der Vervielfältigung im großen Stil.

Dass der Verlag sein Geld verdienen muß ist klar und dass ein Hab` ich verschenkt / verloren ganz bestimmt kein Persilschein für eine illegale Kopie sein kann versteht sich ebenfalls von selbst. Wie man das Prozedere in der Praxis handhabt, wird sich zeigen. Die strategische Vertrieb über den Online - Shop läßt vermuten, dass man doch ganz gerne ein Auge auf seinen Produkten hat [oder aus wirtschaflichen Überlegungen den Handel ausschließen will).


@ Hobbyphilatelist [#4]

Gebrauchte Kataloge können aber ohne weiteres verkauft werden, da sie Eigentum des Käufers sind.

Und jetzt kommen die Feinheiten:
Eine Lizenz ist rechtlich etwas anderes als als ein Eigentum. Sie beinhaltet nur ein Nutzungsrecht, das aber wiederum kein Eigentum begründet.

Gruss

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
 
Quelle: www.philaseiten.de
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