Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
Jürgen Witkowski Am: 17.10.2008 16:04:17 Gelesen: 1406643# 184@  
@ duphil [#920]

Ich denke mal, der Umschlag mit dem Bildtelegramm war als "Postsache" gebührenfrei zu befördern. Daher wird man in keiner Portotabelle der Welt dazu Angaben finden. Der Rohrposttransport ist in diesem Fall nichts anderes als ein Teil der Zustellkette bis zum Empfänger.

Ähnlich wie bei einem Telegramm, das in Berlin ebenfalls per Rohrpost zwischentransportiert wurde, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Post ist nur verpflichtet, schnellstmöglich zuzustellen. Ob per Rohrpost, Luftpost oder per Eilboten ist dabei von Fall zu Fall zu entscheiden gewesen.

Es handelt sich um einen postinternen Dienstumschlag. Das Bildtelegramm traf beim Haupt-Telegrafen-Amt (HTA) ein, wurde in den Umschlag gesteckt und dem Empfänger auf schnellstem Wege zugestellt.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
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