Thema: (?) (583) Formulare der Post
Stefan Am: 17.10.2008 20:10:20 Gelesen: 536963# 56@  
@ italiker [#55]

Dieser Aufkleber wird auf Rückläufern der DPAG angebracht, wie auch immer dürfte sich in den Buchstabenkombinaten und/oder dem Codierstreifen deine Absenderanschrift verbergen.

Der Aufkleber müsste auch die ursprüngliche Codierung verbergen, damit es nicht zu einem erneuten Fehlzustellversuch nach falscher maschineller Sortierung kommt.

Der Aufkleber ist ganz bequem abziehbar und hinterlässt im Regelfall keine Spuren auf dem Briefumschlag.

Als ich damit mehrere Male zutun hatte, gingen mir einige Gedanken aus philatelistischer Sicht durch den Kopf:

1. Ist der Brief als Rückläufer nur vollständig, wenn sich darauf der gelbe Aufkleber befindet?
2. Kann der Aufkleber (selbstklebend!) abgezogen werden, da dieser vermutlich irgendwann Spuren auf dem Beleg hinterlässt, um den Beleg als solchen zu erhalten?
3. Sind solche Briefe als vollwertig zu betrachten, wenn der Aufkleber zumindest teilweise abgenommen (Bsp. Rückläuferbearbeitung bei Firmen, die so Anschriften auswerten wollen und müssen) und anschließend wieder darauf geklebt wurden? Das Abheben hinterlässt Spuren am Aufkleber (Bsp. angestoßene Ecken am Aufkleber um diesen irgendwie wegen des Abziehens mit den Fingern zu fassen zu bekommen). Die ursprüngliche Anschrift wird komplett verdeckt.

Gruß
Pete
 
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