Thema: Altdeutschland Preussen Belege
Magdeburger Am: 19.03.2015 07:48:45 Gelesen: 641961# 125@  
@ hajo22 [#123]

Hallo Hajo22,

nachdem ich diesen Beleg eingestellt hatte, fragte ich mich, ob es nicht zu gemein wäre. Sehr schön, dass du geantwortet hast.

Ich möchte noch einige Anmerkungen zu dem Beleg machen:

Die vertragliche Grundlage bildet der Postvertrag vom 24.12.1851 zwischen Preussen und Rußland, welcher mit Wirkung zum 01.04.1852 in Kraft trat. Für Fahrpostsendungen galt, dass diese nicht, bis zur Grenze oder ganz frankiert sein konnten. Bis zur Grenze galt für Preussen bzw. DÖPV die entsprechende Fahrposttaxe, ab Grenze bis zum Ziel die entsprechende russische Fahrposttaxe. Jedem Paketbegleitbrief mußten zwei Zolldeclarationen beigefügt sein.

Die Sendung war voll bar frankiert wurden und lief von Berlin über Touroggen nach St. Petersburg. Bis zur preussisch-russischen Grenze sind es etwa 86 Meilen, was der Progressionsstufe 18 entspricht. Bei nur 13 (Zoll) Loth reichte der Mindestfahrposttarif von 6 Sgr.

Für Russland sind 6 3/4 Sgr. notiert worden.

Laut Tarif waren 10 Kopeken je angefangenes Pfund bis St. Petersburg zu erheben und in Gegensatz zu Preussen (bzw. DÖPV) war der Begleitbrief kostenpflichtig. Hierfür sollte die Briefgebühr von 3 Sgr., was laut Vertrag bei der Briefpost 10 Kopeken entspricht berechnet werden.

1 Sgr. entspricht 3,1 Kopeken, somit sind 10 Kopeken für das Paket 3 1/4 Sgr + 3 Sgr. für den Begleitbrief gleich 6 1/4 Sgr.

Laut Zolldeclaration wurde ein Wert von 1 Thaler = 1 Rubel angegeben. Hierfür war je angefangenen Rubel 1 Kopeke Wertgebühr zu erheben. Diese eine Kopeke sind 1/2 Sgr. und mit den 6 1/4 Sgr. kommt man auf die Summe von 6 3/4 Sgr.
N.B. Eine Werttaxe für Preussen (bzw. DÖPV) war nur zu erheben, wenn diese auch auf dem Begleitbrief notiert worden wäre.

Vorderseitig sind als (Weiter?) f(ranco) 19 Cop(eken), was auch siegelseitig wiederholt wurde, notiert wurden. Dies sind jedoch keine 6 3/4 Sgr. 19 Kopeken entsprechen 6 Sgr. und können nur das preussische Franko darstellen.

Der russische Text auf der Zolldeclaration sagt in etwa, dass das Paket beim Zollpostamt ist und dort gegen eine Gebühr von 2 Kopeken abgeholt werden kann. Was genau diese Gebühr ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dies kann eine Zollgebühr, aber auch Bearbeitungsgebühr, oder beides sein. Falls mir jemand den russischen Text besser übersetzen könnte - sehr gern.

Noch etwas zur Freimarkenverwendung - laut meines Wissens wäre auch eine Markenfrankierung möglich gewesen. Dazu die Generalverfügung 171 im Postamtsblatt 38 vom 23.11.1854.



Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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