Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
drmoeller_neuss Am: 30.04.2015 10:35:14 Gelesen: 42866# 62@  
@ viking22 [#61]

Für jede Arbeitsgemeinschaft stellt sich die Frage, ob man sich die Rundbriefe durch Werbung finanzieren lässt, und damit den Jahresbeitrag entsprechen günstiger gestaltet, oder ob man lieber unabhängig bleibt, und ohne Werbung auskommt. Dann müssen eben die Mitglieder tiefer in die Tasche greifen.

Für den konkreten Fall des DASV fehlen mir die Fakten; zahlt Köhler einen entsprechenden Zuschlag für die Werbung auf Titelseite? Dann geht das für mich in Ordnung, wenn der Verein entschieden hat, auf der Titelseite Werbung anzubieten. Für eine kommerzielle Zeitschrift ist die Titelseite ein Blickfänger, wenn die Zeitschrift im Kiosk oder in der Bahnhofsbuchhandlung angeboten wird. Aber bei einem Rundbrief? Da dürfte einer Anzeige im redaktionellen Teil neben einem passenden Fachartikel wahrscheinlich eine grössere Aufmerksamkeit zukommen.

Viel interessanter ist es, ob der DASV auch kritisch über Auktionshäuser berichtet, oder ob man auf diese unangenehmen Themen im Interesse der Anzeigenkunden verzichtet.

Ich habe auch keine Probleme, wenn der BPP einen Auktionssaal für eine Werbeveranstaltung in eigener Sache nutzt. Der einzelne Prüfer hat dadurch keinen Vorteil, das Auktionshaus aber auch keinen Nachteil, wenn an diesem Tag der Auktionssaal nicht andersweitig gebraucht wird.
 
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