Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Peter Feuser Am: 01.05.2015 20:46:00 Gelesen: 42045# 79@  
@ lars

Es fehlt der in vergleichbaren anderen Compliance-Regeln übliche Passus:

"Die BPP-Mitglieder dürfen unmittelbar oder mittelbar keine persönlichen Vorteile oder Vergünstigungen irgendwelcher Art im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit annehmen oder sich für die Zeit nach ihrem Ausscheiden versprechen oder gewähren lassen."
 
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