Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Carsten Burkhardt Am: 02.05.2015 10:37:01 Gelesen: 41898# 83@  
Lieber Lars,

es wäre interessant für Außenstehende zu erfahren, wo die Grenzen liegen. Scheinbar können sich einige BPP-Prüfer alles erlauben und werden von ihrem Verband jederzeit gedeckt. Ich muss nur an einen DDR-Prüfer aus Berlin erinnern, der mich kürzlich vor Gericht bringen wollte, weil ich das Wort "..mahnung" aus dem Munde des BPP-Geschäftsführers zitiert hatte und keiner aus dem Vorstand dazu außergerichtlich Stellung beziehen wollte.

Viele Grüße

Dr. Carsten Burkhardt
 
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