Thema: Auktionsbeschreibung: Hinweis auf Prüfsignum fehlt
Hobbyphilatelist Am: 03.05.2015 18:22:45 Gelesen: 7805# 8@  
@ Reinhard Fischer [#7]

"Es gibt ein Gerichtsurteil von Anfang dieses Jahrtausends, nachdem eine Signatur in einer Losbeschreibung nicht angegeben werden muss. Das basiert wieder auf einem Sachverständigengutachten, dass ausführt, dass eine Signatur keine Wertmindertung bedeutet."

Ein Richter, der keine Ahnung von der Philatelie hat, muß sein Urteil auf ein Sachverständigengutachten stützen.

Welchen Wert hat aber ein solches Gutachten, wenn die Sachverständige selbst Prüfer, im Prüferverband oder Auktionatoren sind? Wie heißt das deutsche Sprichwort mit den Krähen?

https://www.bpp.de/de/Sachverstaendige.html

Und eine Signatur ist meistens eine Wertminderung. Werden auf der selben Auktion die gleichen Briefmarken signiert und unsigniert angeboten, erzielen die unsignierten einen höheren Zuschlag. Es ist auch schon vorgekommen, daß bei gleichen Briefmarken die signierten liegen blieben.

"In der Praxis wird es so gemacht, dass "unsigniert" in der Losbeschreibung erwähnt wird, eine Signatur nicht."

Dazu verweise ich auf den Beitrag [#2] von limingerald: “Marken mit Attest werden nicht signiert.“

So kann eine Beschreibung wie " Fotoattest 'Die Erhaltung ist einwandfrei' Prüfer BPP" täuschen. Die Marken können sogar mehrere Signaturen aufweisen.

Ansonsten hätte sich ein Gericht nicht damit beschäftigen müssen. Ein routinierter Auktionskäufer, der unsignierte Marken haben will, wird ein solches Los mit dieser Beschreibung überfliegen.

Gruß
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6401
https://www.philaseiten.de/beitrag/105723