@ Kontrollratjunkie
[#12]Die ganze Sache kann man nicht per definitionem abhandelnDoch, denn die Definition spricht von
nicht autorisierten Rückdatierungen, d.h.
illegal durchgeführte Abstempelungen, das bedeutet aber auch das es sich dann dabei um ge- bzw. verfälschte Belege handelt. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich bei den einzelnen verwendeten Komponenten um Originale (Briefmarke, Einschreibezettel, Stempelgerät, Vordrucke, Schreibgeräte etc.) handelt. Das Endprodukt ist eine Fälschung.
Bei amtlich autorisierten Stempelungen mit abweichenden Stempeldaten (Rück- oder auch Vordatierungen) sieht das hinsichtlich der Definition natürlich ganz anders aus. Wie wir als Hobbyisten, von entsprechend autorisierten Stellen legitimierte Rückdatierungen dann finanziell bewerten, ist eine andere Sache und nicht Thema der Diskussion.
Die Definitionen sind schon eindeutig und können auch alle Möglichkeiten sauber abbilden, man muss sie nur konsequent verwenden und nicht durch euphemistische, schön klingende Verschleierungs-Formulierungen umgehen. Ehrlicher Käuferschutz sieht anders aus.
So ein gefälschter Potschtabeleg, sauber beschrieben und
begutachtet, hat immer noch einen entsprechenden Sammlerwert (so wie ein echter Kujau) und sei es nur als "philatelistisch zeitgeschichtliches" Dokument. Und wenn der Markt es denn mal so will, es gibt sogar Fälschungen, die heutzutage wertvoller sind, als ein Original.
Gruß
Thomas