Thema: Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel ?
Reinhard Fischer Am: 21.05.2015 10:39:11 Gelesen: 21154# 22@  
Ich denke, man muss unterscheiden zwischen einer Definition, was eigentlich ein Gefälligkeitsstempel (oder auch "Entwertung zu philatelistischen Zwecken") ist und wie weit so eine Abstempelung nun gesondert bewertet wird.

Der Text in den philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP gibt da leider nicht viel her, weil er nur ein paar - nicht mal vollständige - Beispiele bringt und ansonsten gar nichts definiert.

Ich habe einmal gelesen, dass nun jede irgendwie philatelistisch beinflusste Entwertung als Gefälligkeitsstempel anzusehen ist, selbst auf einem Bedarfsbrief, wenn der - für eine schönere Abstempelung - in einen Sammlerbriefkasten geworfen wurde.

Nun haben wir aber das Problem, dass auf einer losen Marke eine philatelistische Beeinflussung normalerweise nicht feststellbar ist, auch auf Briefen häufig nicht. Deshalb gibt es Sonderbewertungen in den Katalogen nur dann, wenn es eindeutig feststellbar ist, weil man eben weiß, dass der Stempel nur in der Versandstelle usw. verwendet wurde. Das ist eine eher pragmatische Regelung, die dann auch Sonderregelungen wie besondere Bewertungen für gedruckte Stempel etc. gestattet.

Was aber nicht sein muss; darunter dann auch nicht prüfbare Stempel, Rückdatierungen und komplette Falschstempel zu subsummieren. Eigentlich ist allgemein anerkannt, dass unbefugte Rückdatierungen zu den Falschstempeln zu zählen sind.

Eine Sonderrolle spielen dabei aber wieder die recht häufigen amtlichen Rückdatierungen, speziell von den Versandstellen. In vielen Fällen lässt sich das ja gar nicht beweisen (die meisten FDC und ETB) und deshalb gibt es meist keine Sonderbewertung. Als Fälschung ist das auch nicht zu bezeichnen, weil es ja von einer amtlichen Stelle veranlasst war, nach deren Regeln das auch vollkommen ok war. Eine Bezeichnung als Gefälligkeitsstempel könnte ich hier akzeptieren.

Gruß

Reinhard
 
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