Thema: Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel ?
Henry Am: 21.05.2015 17:29:31 Gelesen: 21064# 23@  
@ Reinhard Fischer [#22]

Rückdatierungen können aber nur dann als "Falschstempel" gelten, wenn die Rückdatierung aufgrund bestimmter vorliegender Merkmale nachgewiesen werden kann, z.B. Verwendung einer Stempelfarbe, die es im zeitlich korrekten Rahmen gar nicht gab. In allen anderen Fällen sind die Stempel als "echt" anzusehen. Andernfalls müsste man ja tatsächlich echt gestempelte Stücke den Fälschungen zuordnen, obwohl sie da nicht zugehören. Auch bei den FDC, die nachweisbar echt gelaufen sind (z.B. aufgrund vorhandener Codierung), aber dennoch rückdatiert wurden, ergibt sich diese Problematik der fehlenden Beweisbarkeit. Folglich ist auch hier alles dem Merkmal "echt" zuzuordnen, solange es keine Nachweise für das Gegenteil gibt. Logischerweise wird sich damit im "echten" Sektor mehr Material auffinden lassen, wodurch der Marktwert sinkt. Damit regelt sich die Sachlage von selbst. Ich halte das Finden aussagerichtiger Definitionen für sehr wichtig. Aber nicht Nachweisbares kann man eben nicht in einen bestimmten Kasten stecken, sondern allenfalls mit dem Vermerk "muss nicht, aber könnte da hinein gehören" versehen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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