Thema: (?) (16/22) Deutsches Reich: Zeitungssache
stampmix Am: 09.06.2015 19:10:57 Gelesen: 13454# 1@  
Hallo zusammen,

als ich dieses Los entdeckte, fragte ich mich, warum eine Ganzsachenkarte (P30-I), die den Wertstempel für das Inlandporto trägt, bei Inlandverwendung mit weiteren 5 Pf. auffrankiert wurde. Ein Blick in die Portotabellen zeigte, dass dafür eigentlich nur eine Zeitungssache infrage kam. Und so wusste ich das "Z-S." links unten zu interpretieren, da die Rückseite nicht abgebildet war.

Die Recherche, was eine Zeitungssache ist, war nicht wirklich ergiebig. Weder im "Grossen Lexikon der Philatelie" von Bungerz, noch von Häger, fanden sich zur Zeitungssache Informationen. Online fand ich dann die Veröffentlichung der Postordnung vom 8.März 1879:

§. 42. Nachlieferung von Zeitungen.

Bei verspätet erfolgender Bestellung auf Zeitungen ist, wenn von dem Bezieher die Nachlieferung der für die Bezugszeit bereits erschienenen Nummern einer Zeitung gewünscht wird, für das an die Zeitungs-Verlags-Postanstalt wegen der Nachlieferung abzulassende besondere Bestellschreiben das Franko von 10 Pf. zu entrichten. Ebenso ist, wenn Bezieher von Zeitungen die nochmalige Lieferung einzelner ihnen fehlender Nummern der Zeitung verlangen, für das dieserhalb an die Verlags-Postanstalt zu richtende postamtliche Schreiben das Franko von 10 Pf. zu erlegen.


Ausweislich des Michel Postgebühren-Handbuches war die Zeitungssache von April 1877 bis November 1923 möglich und es konnten mit einer Karte auch mehrere Zeitungen angefordert werden, wobei dann ein entsprechend Vielfaches zu frankieren war.



Ganzsachenkarte P30-I mit 5 Pf. Zusatzfrankatur, am 3.4.1894 als Zeitungssache von Lunzenau an das Kaiserliche Postzeitungsamt Berlin W.41 gesandt.

mit bestem Gruß
stampmix
 
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