Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 11.06.2015 18:00:11 Gelesen: 989686# 1002@  
@ DerLu [#997]

Es gibt grundsätzlich 2 Arten der postalischen Nachsendung; mit und ohne erneutem Porto und/oder Gebühr mit und ohne ergänzendem Porto und/oder Gebühr. Hintergrund zum Porto ist eine postalische Vorschrift, in welcher festgelegt ist, dass Nachsendungen ohne erneutes Porto erfolgen, WENN der Absender sich bei seinem Postamt "abgemeldet" hat. Gelegentlich findet man solche Notizen auf den nachgesendeten Sendungen: "Abgemeldet nach ..." handschriftlich oder per Stempel "Nachzusenden nach ..."

Hat sich der Empfänger nicht abgemeldet, wurde das einfache Porto taxiert. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Lässt man die Vorschriften weg und sieht die Darstellung trocken von der Kostenseite, dann hat diese unterschiedliche Handhabung ihren Sinn: hat sich der Empfänger nicht abgemeldet, trägt der Briefträger ohne Erfolg seine Post aus und bringt sie wieder zurück. Hat der Empfänger sich abgemeldet, wird noch im Bestimmungs-Postamt die Sendung gestoppt und um- bezw. weitergeleitet.

Zu Deiner Karte: Auch irren ist menschlich, wenn z.B. der Empfänger nachweisen kann, dass er sich doch abgemeldet hat. Kurz: das verlangte zusätzliche Porto wird gestrichen.

Dieses Thema wird auch ausführlich in den entsprechenden Rohrpost Betriebs- und Dienstordungen unter dem Kapitel "Nachzusendende Rohrpostsendungen" vor 1900 im obigen Sinne behandelt.
 
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