Thema: (?) (34) Sendung unzulässig zurück
alemannia Am: 12.06.2015 10:26:29 Gelesen: 12916# 4@  
@ drmoeller_neuss [#3]

Nach meinem Kenntnisstand wurde ab 1905 bei Ansichtspostkarten die Vorderseite geteilt.

Die linke Seite war für Mitteilungstext vorgesehen, die rechte Seite durfte nicht mit Mitteilungen beschrieben werden, wie hier oberhalb des Aufklebers.

Klar, es hätte Nachporto erhoben werden müssen, ein Vermerk ist aber auf der Karte nicht vorhanden.

Insofern erklärt sich mir der Beleg auch nicht.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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