Thema: Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen
drmoeller_neuss Am: 12.06.2015 14:02:09 Gelesen: 66276# 31@  
Als Ergänzung zu Richards Beitrag: Grundsätzlich haftet erst einmal der Autor eines Beitrages für den Unsinn, den er verzapft. Allerdings hat der Forenbetreiber den Kopf immer mit in der Schlinge (Stichwort: Störerhaftung).

Wir diskutieren hier über öffentliche Auktionen. Das Angebot ist über den Auktionskatalog bereits öffentlich gemacht, und der Händler muss auch akzeptieren, dass in der Öffentlichkeit (sachliche) Kritik an seinem Angebot geübt wird.

Ich kann aber nicht nachvollziehen, wie eine Firma durch eine Rückrufaktion ihr Image verbessern soll. Wenn das Kind schon einmal in den Brunnen gefallen ist, geht es nur um Schadensbegrenzung. Falsch beschriebene Lose sind keine Werbung für ein Auktionshaus. Natürlich ist eine Löschung des Loses vor der Auktion immer noch besser als eine Kundenreklamation nach der Auktion. Am besten sind für allen Parteien korrekt beschriebene Lose (genauso wie einwandfreie Lebensmittel oder verkehrssichere Autos).
 
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