@ Richard
[#24]Ich wage mich mal an einen Definitionsversuch:
Gefälligkeitsstempel = Zeitrichtige Entwertung von Marken in deren Gültigkeitszeitraum (lose oder auf Belegen), die nicht für Frankaturzwecke im Postversand vorgesehen sind, durch autorisierte Personen mit gültigen Stempeln.
Das hat möglicherweise auch noch Haken, dürfte aber die wichtigsten Kriterien enthalten.
Mit philatelistiaschem Gruß
Henry