@ Henry
[#25] Gefälligkeitsstempel = Zeitrichtige Entwertung von Marken in deren Gültigkeitszeitraum (lose oder auf Belegen), die nicht für Frankaturzwecke im Postversand vorgesehen sind, durch autorisierte Personen mit gültigen Stempeln. Das klingt für mich gut und ist eine verständliche Definition. Hinzufügen müsste man ggf. noch, ob das Stempeldatum mit dem aktuellen Tagesdatum übereinstimmen muss, sofern das Stempeldatum im gesamten Gültigkeitszeitraum der jeweiligen Briefmarke liegt.
Beste Grüße
Thilo