Thema: Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel ?
DL8AAM Am: 28.06.2015 22:02:29 Gelesen: 20012# 29@  
@ Henry [#25] bis stampmix [#27]

Wir reden ja nicht von "Verifizierbarkeit", sondern erst einmal nur von der reinen Begriffsdefinition, von der reinen Lehre. Ich möchte übrigens auch nicht wissen, wie viele Fälschungen als Echte Rembandts in den Museen hängen. Das ist hier nicht die Frage. ;-)

die Übereinstimmung des Stempeldatums mit dem kalendarischen Datum gemeint

Das ist nicht so einfach. Es gibt postalisch autorisierte Stempelungen, mit "falschem, rückdatiertem (oder vordatiertem) Datum", u.a. Sonderstempel innerhalb der Nachfrist etc. - auch diese sind 'vollwertige und gültige' Gefälligkeitsentwertungen. Denkbar sind so auch Konstruktionen, dass Marken nach Ablauf ihrer eigentlichen Gültigkeit, mit einem "Sonderstempel" - innerhalb der Nachfrist - korrekt 'nachentwertet' werden. Die Marke trägt dann zwar einen Stempeldatum innerhalb ihrer Gültigkeit, obwohl diese Stempelung erst einen Tag später, aber 'legal' ausgeführt wurde. Deshalb würde ich auch nicht den "Gültigkeitszeitraum" unbedingt, zwingend in eine Definition aufnehmen. Im Extremfall wäre sogar, eine postalisch authorisierte "Entwertung" von noch vorhandenen Restbeständen (u.U. von Dienstmarken) - vor der Abgabe an den Philatelistenmarkt -, sogar mit "kalendarisch korrekt eingestellten" Tagestempeln, u.U. nach der eigentlichen Gültigkeit der Marken, eine 'legale' Gefälligkeitsentwertung, solange das von der zuständigen, offiziellen Stelle entsprechend so legitimiert wurde. Der Gültigkeitszeitraum ist also für mich kein eineindeutiges Kriterium für oder gegen eine Gefälligkeitsentwertung.

Aber dieses alles trifft wieder einmal nicht so passgenau in das eigentliche Thema dieses Threads "Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel?" ;-)

Gruß
Thomas
 
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