Thema: Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel ?
Holzinger Am: 29.06.2015 11:15:20 Gelesen: 19890# 31@  
@ drmoeller_neuss [#30]

Gefälligkeitsstempel = Eine in einem von der Postverwaltung genehmigten Prozess vorgenommene Entwertung von Wertzeichen (lose oder auf Belegen), die nicht für Frankatur- oder andere Verrechnungszwecke der Postverwaltung verwendet wurden.

Finde ich als Definition sehr gut. Einfach, kurz, schlicht und voll zutreffend. Je mehr zusätzliche Angaben enthalten sind, um so verwirrender - und irgendwann dann nicht mehr zutreffend - ist die Definiton.

Mit sind einige Fälle bekannt, wo das Datum handschriftlich eingetragen wurde. Natürlich handelt es sich hierbei nicht um "Stempelabdrucke", aber um amtliche Entwertungen.

Genau. Bei solchen grundsätzlichen Formulierungen müssen wir über den deutschen (Michel-)-"Tellerrand" einmal hinaus, in die gesamte Welt, schauen :-). Nehmen wir, nur z. B., die "Killer"-Stempel der frühen USA. Der Generalpostmeister hat die Entwertung der Marke (sonstige postalisch relevante Angaben auf Brief - neben (!) der Marke) vorgeschrieben - aber nicht wie. Also hat jeder Postmeister (sofern nicht zentrale Stempel vorlagen) seine eigene Variante gewählt. Der "Daumenabdruck/Federstrich/handschr. Datum") ist damit amtlich.

Wir sollten auch an die fiskalische Entwertung denken, die ebenso "amtlich" ist.

KSM-Modus an: Es wäre richtiger "Stempelabschläge" statt "Stempel" zu schreiben. Wir definieren ja das "Ergebnis" und nicht das Gerät. Außerdem eher von "Gefäligkeitsentwertung" schreiben/sprechen. Man könnte auch die Definition einschränken und sich nur auf Deutschland beziehen(?) KSM-Modus aus :-)
 
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