@ Heinz 1
[#4]Wäre der Vermerk "Entgelt zahlt Empfänger" (oder ähnliche Formulierung) an der mit der Endstreifenmarke überklebten Stelle vorhanden gewesen, dann wäre das Überkleben nicht erforderlich gewesen. Insofern kann man m.E. die von dir als 1. Möglichkeit genannte Form ausschließen.
Nach Möglichkeit 2 oblag es also dem Rücksender, den Brief zu frankieren. Diesen Sachverhalt vermute ich bei dem gezeigten Beleg.
Das Porto betrug damals übrigens 80 Pf, das Einziehungsgeld (so nannte sich das Strafporto) 60 Pf
mit abendlichem Gruß
Henry