Thema: Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel ?
fdoell Am: 11.07.2015 21:57:40 Gelesen: 19484# 36@  
Die hier einiges über die Definitionen des Prüferbundes BBP geschrieben wurde, hier einmal die Begriffsbestimmungen zu den Entwertungen (Stand 14.03.2012):

Entwertungen

Postwertzeichen wurden und werden durch Abschlag oder Aufdruck eines Stempels, in selteneren Fällen durch handschriftliche Entwertung (z. B. Federzug) oder ähnliche Maßnahmen für eine postalische Zweitverwendung unbrauchbar gemacht (Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch: "gestempelt" oder "entwertet").

Federzugentwertung (auch: Federstrichentwertung): handschriftliche Entwertung z. B. durch Datum, Ortsangaben, Initialen, Namenszug, Strich, Durchkreuzung o. ä.

Entwertungslochungen werden mit Hilfe eines Locheisens vorgenommen. Lochungen durch Firmen und Behörden (z. B. POL-Lochungen) sind keine Entwertungslochungen, sondern stellen Sicherheitsmaßnahmen dar.

Abstempelungen sind Entwertungen von Postwertzeichen mit Hilfe postalischer Stempel, die zumeist aus Metall, jedoch auch aus Gummi, Holz, Linoleum oder ähnlichem gefertigt sind.

Echt ist eine Abstempelung grundsätzlich, sofern sie während der Kurszeit der Marke zu dem im Stempel angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempel, der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, vorgenommen wurde ("zeitgerechte Entwertung").

Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte, da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten Stempel nicht mehr festzustellen ist.

Falschstempel sind Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel. Entwertungen können auch manuell (gemalt) oder fotomechanisch übertragen werden. Solche Nachahmungen sind ebenfalls Fälschungen.

Falsch sind alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung") und in der Regel auch Entwertungen, die mit echten Poststempeln außerhalb der Postgültigkeit vorgenommen wurden.

Entwertungen für philatelistische Zwecke

a) gedruckte Stempel auf Postwertzeichen (z. B. Schalterbogen, Kleinbogen, Blocks) und philatelistischen Erzeugnissen (z. B. Ersttagsbriefen, Ersttagsblättern). Solche Entwertungen mittels Buchdruckstempeln werden auch als Klischeestempelentwertungen bezeichnet.

b) Massenabstempelungen von Hand auf Schalterbogen mit speziell für diesen Zweck verwendeten Poststempeln.

c) von autorisierten Stellen veranlasste Rückdatierungen postalischer Stempel für Entwertungen zu Sammelzwecken. Solche Entwertungen wurden bisher fälschlicherweise oft als "Gefälligkeitsentwertungen" bezeichnet.

Vorausentwertungen sind postseitig oder mit postalischer Erlaubnis vorgenommene Entwertungen von Postwertzeichen, die während oder nach der Herstellung, auf jeden Fall aber vor dem Verkauf zu Rationalisierungszwecken angebracht werden.



Soweit der BPP. Zur Klarstellung in der Diskussion sollte also unterschieden werden zwischen

Stempel, auch Falschstempel = ein Stück „Hardware“

Entwertung = ein Vorgang, z.B. die Abstempelung, aber auch die sichtbare Dokumentation derselben, in diesem Fall also der Stempelabdruck

Die gebräuchliche Verwendung des Begriffs „Stempel“ für den eigentlich gemeinten Stempelabdruck führt dagegen bei Diskussionen um falsche Stempel bzw. Falschstempel m.E. eher zu Verwirrungen als zur Klärung.
 
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