Unglaublich. Ich vermute ja nun mal das rein rechtlich bei der entsprechend deutlichen Benennung dem nichts entgegen spricht - stellt sich mir u.a. aber die Frage: Sind die "Produkte" selbst auch deutlich gekennzeichnet, z.B. durch rückseitigen Aufdruck, oder kann damit jeder Unerfahrene nun leicht übers Ohr gehauen werden?
V.