Thema: Prüferhaftung - und was alles ausgeschlossen wird
nightdriver
Am: 12.10.2015 23:34:22
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# 9
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Im Eröffnungsbeitrag wird es nicht ganz deutlich, aber wenn die Bedingungen des VP sich in dem wiedergegebenen Punkt 10. erschöpfen, dann gibt es keinen Unterschied bezüglich der
Fahrlässigkeit
zu den Bedingungen des BPP. Versteht man nämlich "haftet" als Schadensersatz, dann ist auch die gesetzliche Haftung verschuldensabhängig (d.h. Fahrlässigkeit erforderlich).
Im Übrigen stellt sich das Problem des Nachweises der Fahrlässigkeit so nicht. Denn im Rahmen vertraglicher Schadensersatzansprüche muss der in Anspruch genommene (so denn die übrigen Voraussetzungen vorliegen) beweisen, dass er
nicht
fahrlässig gehandelt hat.
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