Thema: Altdeutschland Preussen Belege
sentawau Am: 10.11.2015 17:25:46 Gelesen: 622622# 442@  
Nochmals Portofreiheit in Preußen

Vorab allen an der Diskussion Beteiligten vielen Dank! Aber überzeugt bin ich immer noch nicht.

Übrigens bin ich mir gar nicht sicher, ob die beiden Briefe aus preußischer Zeit oder aus der des Norddeutschen Bundes stammen. Die Stempel sind ja ohne Jahreszahl. Hinsichtlich des Briefes aus Sondershausen würde sich auch die Fragestellung nicht ändern.

Im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1869 Nr. 16 ist das Gesetz betr. die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes veröffentlicht. § 1 lautet: Den regierenden Fürsten des Norddeutschen Bundes, deren Gemahlinnen und Witwen verbleibt die Befreiung von Portogebühren in dem bisherigen Umfange.

Zu diesen schon vor 1869 regierenden Fürsten gehörte auch der von Schwarzburg-Sondershausen. Sein Postregal hatte er zwar auf Preußen übertragen, aber galt seine Portofreiheit nur innerhalb seines eigenen Ländchens? Das glaube ich nicht. - Ich würde gern einmal einen Dienstbrief von Sondershausen nach Arnstadt sehen.

Zu dem standesherrlichen Brief noch eine Frage: hinter der Gewichtsangabe links oben „1 ¼ Loth“ ist mit der gleichen Tinte wie das „10“( oder „ /o“) auch ein „/0“ vermerkt. Warum? Hier ist übrigens eindeutig „/0“ zu lesen. Auch bei diesem Brief sind meine Zweifel noch nicht behoben. Entschuldigung
 
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