Thema: Briefmarkenprüfstelle Basel / Prüfungen durch Martin Eichele
Meinhard Am: 02.12.2015 13:53:24 Gelesen: 61035# 47@  
Hallo,

ich habe mal in aller Ruhe überschlafen und bin dann auf die Prüferseite der Schweizer gegangen. Beim Prüferbund der Schweiz ist folgendes beschrieben: Auszug daraus:

Das Attest und das Kleinattest.

Je nach Wert der Prüfobjekte erstellt der Prüfer ein Attest oder ein Kleinattest.

Attest und Kleinattest enthalten:

•eine Beschreibung des Prüfobjektes mit Angabe von Land und Katalog-Nummer (in der Schweiz nach Zumstein Katalog)
•eine Abbildung des Prüfobjektes
•eine Stellungnahme bezüglich Echtheit und Originalität des Prüfobjektes (Marke, Abart, Trennung, Gummierung, Aufdruck, Entwertung und Unterlage)
•eine Qualitätsbeschreibung in detaillierter Form
•einen Hinweis auf allfällige Signaturen
•Prüfdatum und Unterschrift des Prüfers.


Bei Attesten haftet der Prüfer nicht nur gegenüber dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber jedem Dritterwerber für die Dauer von zehn Jahren seit Ausstellung des Attestes.

Und jetzt meine Frage: Wie lange haftet der Prüfer für einen "Befund". Wer kann dazu etwas sagen?

Schöne Grüße, Meinhard

NS: Danke an Ralph, Harald und 22028
 
Quelle: www.philaseiten.de
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