Thema: Verlust von Postsendungen
doktorstamp Am: 23.12.2008 07:44:25 Gelesen: 55391# 15@  
@ Richard [#11]

Hierzulande konnte er Berufung einlegen. Zwar werden solche Inhalte von der Versicherung ausgeschlossen, und oft hier meint die Post Einhalt gemacht zu haben, allerdings die Post hat für das Benehmen und Anständigkeit der Angestellten zu haften. Die Post hat also Fahrlässig durch dritten (Angestellten) gehandelt. Hierzulande haben sie dafür zu haften.

Diese Haftung für die Leistung betrifft jedes Unternehmen ob selbstständig oder mit zigtausend Angestellten. Wer fahrlässig handelt muss büßen.

mfG

Nigel
 
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