Thema: Deutsches Reich Germania: Flugpoststempel
Detlev0405 Am: 24.12.2015 17:32:16 Gelesen: 7358# 6@  
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Hallo Winni,

ich habe lange gewühlt und auch in der Geschichte der beiden Flugplätze herum gegrast. Mir erscheint der Beleg von dir etwas dubios. Ich versuche, das auch zu begründen.

Der von dir gezeigte Beleg/Stempel ist in den frühen 20er Jahren ein übliches Erscheinungsbild bei Flugplätzen, die gerade neu eröffnet wurden und wohl noch nicht über den offiziellen Stempel der Reichspost verfügten. Ein sehr schönes Beispiel ist Braunschweig, es gibt ähnliche Stempel aber auch von anderen Flugplätzen. Bei der Bewertung dieser Stempel in den 20er Jahren gehen die Preise zwischen 20 bis 100 Euro etwa, wobei die Frankatur auch eine Rolle spielt.

Die von dir angesprochenen Feldpostbelege von Berlin - Adlershof (eigentlich Johannistal) weisen meiner Meinung nach eine etwas andere Stempelform auf - gedrungener und nicht so breit. Zum Vergleich

http://nordphila.de/auktion/item.php?bild_datei=0244262&losnr=1691&ausruf=350

Hauptproblem ist für mich aber die Tatsache, das Adlershof eine Flugzeug Erprobungsstelle des Heeres war im 1. WK und somit kein regulärer Flugbetrieb (auch nicht in Form von Postflügen) statt fand.

Meine Zweifel verstärken sich noch, wenn ich dir sage, dass genau von diesem Flugplatz der erste zivile Luftpostdienst Deutschlands abgewickelt wurde. Es war die Linie Berlin - Weimar, die am 05.02.1919 eröffnet wurde. Und wenn du dir einen Belegt auch schon vom Eröffnungsflug anschaust - er hatte bereits einen Flugbestätigungsstempel in der Regel auf der Rückseite.

Dann schaue ich mir den möglichen Empfangsort an - Düsseldorf. Hier war in der Golzheimer Heide zwar seit 1909 ein Luftschiff Zentrum entstanden, aber der eigentlich Flugplatz, der dann auch Luftbeförderung zulässt, wurde erst 1927 am 5.Oktober eröffnet.

Einfach mal aus diesen Fakten heraus würde ich dafür plädieren, dass dein Beleg eine Spielerei ist. Zumal meines Wissens nach die Luftpostgebühr allein 20 Pf. betrug - Porto für einen Brief 10 Pf ? Da muss sich ein Spezialist mit auseinander setzen.

Soweit meine Argumentation gegen den Beleg. Dass es sich aber um einen Flugplatzstempel handelt in seiner Form kann ich dir bestätigen, wenn dieser auch falsch sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Detlev
 
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