Thema: (?) (2894) Altdeutschland Bayern: Schöne Belege
Filigrana Am: 07.02.2016 20:42:42 Gelesen: 991898# 705@  
Guten Abend Rainer, noch paar Worte zur die Dienstsache:

DS Versendung – damit sie unversiegelt waren, gab es hier kein Briefgeheimnis. Post kontrolliert, ob es sich tatsächlich um eine DS handelte. Es war egal, ob von Behörden, privaten Personen oder Firmen dürfte eine DS allgemein außer Datum, Ort und Unterschrift nichts handschriftliches beinhalten. Es gab nur kleine Ausnahmen, welche noch akzeptiert waren, beispielsweise zur Beerdigung durfte noch die Adresse und Uhrzeit handschriftlich hinzugefügt werden.
Wenn Absender Briefgeheimnisse wahren wollte und sein Schreiben gesiegelt hat, musste er es als Brief schicken.

Was sehr irritiert sind Blätter von Zeitungen, man sieht nur gedruckten Text und denkt, dass es DS wahr. Viele Städte wünschten keine fremde Zeitung, aus vielen Gründen, aber vor allem wegen Konkurrenz und Zensur. Falls ich meinen Geschäftspartner beispielweise über Warenpreise informieren wollte, musste ich dieses Zeitungsblatt als Brief gesiegelt schicken, egal ob ich da etwas handschriftliches hinzugefügt habe oder nicht. Oder wenn ich als private Person meinen Onkel eine Anzeige sehen lassen wollte, musste ich es genauso als Brief schicken.

Also alles was gesiegelt an Post aufgegeben wurde, war keine DS mehr und Absender oder Empfänger zahlten volles Porto.

LG A
 
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