Thema: Berlin: Portobestimmung von Belegen
alemannia Am: 16.02.2016 19:36:41 Gelesen: 19239# 7@  
Hallo zusammen,

die Gebührensenkung vom 1.9.1948 trat in West-Berlin erst am 1.6.1949 in Kraft, somit betrug das Porto für Brief bis 20 g weiterhin 24 Pfennig.

Allerdings wurde die somit eigentlich gültige Einschreibegebühr von 60 Pfennig ab 11.3.1949 durch Amtsblatt Nr. 23 der HV des Post- und Fernmeldewesens auf 40 Pfennig herabgesetzt.

Luftpostgebühr für Post aus den West-Sektoren Berlins in die Westzonen fiel nicht an. (Stichwort u.a. Luftbrücke)

Somit ergeben sich 24 + 40 Pfennig = 64 Pfennig.

Verbleiben letzendlich 40 Pfennig für die Eilzustellung, wobei ich mal von einer Überfrankatur von 1 Pfennig ausgehe.

Für Eilzustellung wären aber 80 Pfennig zu zahlen gewesen.

Entweder bestand eine weitere Verfügung, die mir aber nicht bekannt ist, dass auch für Eilzustellung lediglich 40 Pfennig zu zahlen sind, oder ?

Vielleicht hat ein Berlinfachmann die exakte Lösung.

Gruß

Guntram
 
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