Thema: Philatelistische Bibliotheken vor dem Aus? / Stiftung streicht alle Mittel
DL8AAM Am: 06.03.2016 18:39:22 Gelesen: 30524# 80@  
@ stephan.juergens [#79]

Das meiste was Du bemängelst, ist gerade die Hauptaufgabe, der Zweck der Bibliotheken ;-)

... Regelungen wie ein Ausleih- und Kopierverbot für die letzten drei bis fünf Jahrgänge

Das Thema Urheberrecht bzw. inbesondere in Verbindung mit dem Bibiothekswesen ist nicht so einfach, wie man (auch als Autor) denken mag. Auf der Webseite des Deutscher Bibliotheksverband [1] heisst es gerade zu den von Dir angesprochenen Punkten u.a., Zitat "Einer sogenannten 'Schrankenregelung' im Urheberrecht ist es etwa zu verdanken, dass Bibliotheken Bücher ohne jeweilige Einwilligung des Verfassers verleihen dürfen. Einer 'Schrankenregelung' des Urheberrechts verdanken wir es auch, dass Bibliotheksbenutzer etwa zur privaten oder wissenschaftlichen Nutzung Kopien von Aufsätzen oder Teilen von Büchern herstellen dürfen.".

Zu Deinem Einwurf Copyright und Digitalisierung durch Bibliotheken passt das aktuelle Urteil (Aktenzeichen C-117/13) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demnach "dürfen Bibliothekenihre Bestände digitalisieren und ohne Zustimmung der Verlage an elektronischen Leseplätzen bereitstellen". Der Export auf USB-Stick/Ausdruck fällt hier (noch) nicht (direkt) darunter. Aber es wird dort ausgeführt "Vervielfältigung auf analogem oder digitalem Datenträger (sind zulässig), (die Mitgliedsländer) müssen in diesem Fall aber für einen finanziellen Ausgleich für den Rechteinhaber sorgen". Hierzu passt dann auch die Stellungnahme eines am Verfahren Beteiligten (TU Darmstadt) "... Bibliotheken in Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften treten, um eine pauschale Vergütung für den Ausdruck und die USB-Kopie von digitalisierten Werken zu vereinbaren ... (damit) eine wirtschaftlich angemessene Vereinbarung erzielt werden könne, wie es sie bei den klassischen Papierkopien schon lange gebe.". Einer Digitalisierung ihrer Bestände (auch gegen den ausdrücklichen Willen der Verlage/Autoren etc.) steht nach geltender Rechtlage also nichts mehr im Wege! Bestände können die Bibliotheken übrigens auch ohne Zutun der jeweiligen Autoren/Verlage durch freien Kauf selbst aufbauen (und so entsprechend nutzen). Das eine USB-Kopie (und Ausdruck der digitalisierten Bestände) Regelung kommt, wird wohl sehr wahrscheinlich sein. Ob dann die "kleinen Autoren" von ARGE-Rundbriefen von dieser Regelung profitieren werden, dürfte aber bezweifelt werden - ähnlich der "kleinen freien Künstler" und die Pauschalabgabe/Urheberrechtsabgabe, die wir alle direkt oder indirekt auf USB-Sticks, Speicherkarten, VHS-Leerkassetten, Scanner etc. bereits an die Verwertungsgesellschaften zahlen [3]. Ebenso wie die Bibliotheken hier Pauschalen (für Ausleihe/klassische Kopien) entrichten ("Vergütung für öffentliche Vermietung und Verleihung ohne Gewinnerzielungsabsicht" hinterunter fallen die Bibliotheken).

"Echte" Einnahmen aus diesen Pauschalen bzw. über die Verwertungsgesellschaften erzeugen damit aber eigentlich nur die großen, etablierten Player, sicherlich nicht der ARGE-Autor.

Gruß
Thomas

[1] http://www.bibliotheksportal.de/themen/recht/urheberrecht.html
[2] http://www.golem.de/news/eugh-urteil-zu-urheberrecht-bibliotheken-duerfen-ihre-werke-digitalisieren-1409-109191.html
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
 
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